BDEW-Übergangslösung für Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021

Aufgrund der Verzögerungen bei der Implementierung im Markt hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWi eine branchenweite Übergangslösung erarbeitet und gut 2 Wochen vor dem eigentlichen Marktstart veröffentlicht.

Die Frist zur Umsetzung der NABEG 2.0-Anforderungen sollte am 1. Oktober ablaufen, doch die Implementierung der Prozesse erweist sich als schwierig. Nun stimmte die Bundesnetzagentur de facto einer Übergangsregelung zu.

Jetzt sind der 1. März 2022 und der 22. Mai 2022 die relevanten Stichtage, an denen die komplexen Prozesse von Redispatch 2.0 jeweils umgesetzt sein müssen. Weitere Infos gibt's auf der Website des BDEW oder live bei der Konferenz NETZSICHERHEIT21 von den für den Prozess verantwortlichen Akteuren.

Sie suchen nach einer schlüsselfertigen Lösung für Redispatch 2.0? Hier finden Sie es: ASCARI.redispatch 2.0

Melanie Wolf
Melanie Wolf

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